Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
- Nur symptomfrei ins Training
- Abstand halten
- Gründlich Hände waschen
- Präsenzlisten führen
- Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
- Nur Trainer und Trainierende in den Turnhallen